Informationen
Fälligkeit, Zahlungsweise, Verwaltungsbeitrag
Die Jahresbeiträge werden jeweils zum 1. März oder dem nächsten darauf folgenden Bankarbeitstag fällig und per SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen oder per Rechnung angefordert. Neuaufnahmen werden nur noch nach dem Lastschriftseinzugsverfahren abgerechnet. Bei Rechnungszahlung ist zusätzlich ein Verwaltungskostenbeitrag von EUR 2,00 pro Rechnung zu entrichten. Aufnahmegebühr und Verwaltungskostenbeitrag werden in voller Höhe sofort fällig.
Übersicht über die Einzugstermine: Bestandsmitglieder: 1. März oder nächster darauffolgender Bankarbeitstag Neue Mitglieder: 1. Juni oder 1. Dezember oder nächster darauffolgender Bankarbeitstag
Personen, die im 1. Halbjahr (bis 30. Juni) in den Verein eintreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag, später Eintretende entrichten im Eintrittsjahr nur den halben Jahresbeitrag.
Familienbeitrag
Der Familienbeitrag kann auf Antrag in Anspruch genommen werden, wenn:
- zwei Elternteile Vereinsmitglieder sind, wovon mindestens einer als aktives Mitglied geführt wird, oder
- ein alleinerziehender Elternteil als aktives Mitglied geführt wird.
Im Rahmen des Familienbeitrages sind dann alle minderjährigen Kinder dieser Eltern - mit Ausnahme des jeweiligen Abteilungsbeitrages - beitragsfrei. Der Status "aktives Mitglied" beinhaltet die Verpflichtung zur Ableistung der jeweils aktuell beschlossenen Arbeitsstunden (bzw. Geldersatz).
Arbeitsstunden
Jedes Mitglied hat pro Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten. Ausnahmen, die keine Arbeitsstunden leisten brauchen:
- passive Mitglieder
- Mitglieder bis einschließlich 18 Jahre oder älter als 65 Jahre
- im Jahr des Vereinseintritts
Geleistete Arbeitsstunden werden nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind EUR 10,00 zu entrichten. Aus Vereinfachungsgründen werden die errechneten Beträge bei Vorliegen eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats abgebucht.
Hier gibt es immer die aktuelle Übersicht über Arbeitsstunden
Kündigung
Die Mitgliedschaft ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen nur schriftliche Kündigungen akzeptieren, die
- postalisch : TSG Blankenloch e.V., Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee
- per E-Mail: mitgliederverwaltung@tsg-blankenloch.de
adressiert sind.