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Informationen | Patienten

Welche Kurse werden angeboten?

Unsere Kurse in Stutensee und Oberhausen-Rheinhausen werden entsprechend der körperlichen Voraussetzungen für allgemeine orthopädische Beschwerdebilder gestaltet oder sind auch thematisiert:

  • Rehasport Allgemein Orthopädie
    Die Übungen werden entsprechend der körperlichen Voraussetzungen im Stehen, im Sitzen und auf dem Boden ausgeführt. Es ist auch mit körperlichen Einschränkungen und Unsicherheiten eine Teilnahme am Kurs möglich.
  • Rehasport "Elemente aus Pilates"
    In diesem Kurs erleben Sie ein Ganzkörpertraining besonderer Art. Ausgerichtet auf eine Kräftigung der Beckenbodenmuskulatur und aller Muskeln, die im Zentrum des Rumpfes in der Tiefe liegen, führen Sie alle Bewegungen langsam und fließend aus. Sie lernen, sich in der Bewegung auf Ihren Körper zu konzentrieren. Gleichzeitig finden Sie durch bewusste Atmung Ihre innere Ruhe. Dehnungs- und Stabilisationsübungen sorgen für eine gesunde Körperhaltung. All dies steht im Einklang mit der Verbesserung Ihrer allgemeinen Kondition. Der Erfinder Joseph Hubert Pilates betrachtete in jeder Übung die Zentrierung des Körpers als entscheidenden Aspekt.
  • Rehasport „Funktionelles Intervalltraining“
    Durch das Intervallprinzip wird in diesem Rehasportkurs die Ausdauer verbessert und die Muskulatur gekräftigt. Über funktionelle Bewegungsabläufe in den Muskelketten werden gleichzeitig Mobilisation und Stabilisation geschult. Die Übungen werden auf verschiedenen Leveln erarbeitet und in Intervalleinheiten eingebaut. Durch die Trainingsform mit Intervalleinheiten und Pausen erhält der Körper neue Reize. Der Kurs ist sehr vielseitig und kraftvoll. Es wird mit dem eigenen Körpergewicht und leichten Gewichten gearbeitet.
  • Rehasport „Mobility und Faszientraining“
    In diesem Rehasportkurs wirken wir den überhöhten faszialen und muskulären Verspannungen entgegen, welche oft die Ursache von Schmerzen sind.Es gibt viele Bewegungsflows und Routineübungen für den Alltag. Durch die spezielle Form der Muskeldehnung, -kräftigung und -ansteuerung sind die Übungen sehr intensiv und effektiv. Wir wenden die Faszien-Rollmassage mit Ball und Rolle an, mit der die Bewegungsstruktur des Körpers von Kopf bis Fuß verbessert und eine langfristige Schmerzbefreiung unterstützt wird. Mit den Mobility-Übungen erarbeiten wir mit kontrollierter Kraft ein wichtiges Fitnessattribut. Unter anderem wenden wir auch die Engpassdehnübungen nach der Methode von Liebscher & Bracht an.

Krankenkassen | Kostenübernahme

  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse
    Der Rehasport wird von der Krankenkasse als ergänzende Leistung übernommen. Dazu reichen Sie die Verordnung Formular 56 bei Ihrem Kostenträger (i. d. Regel ist das Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse) zur Bewilligung ein.
  • Wie oft bekommt man eine Folgeverordnung?
    Die gesetzliche Krankenversicherung (nach § 40 SGB V) genehmigt die Dauer des Rehabilitationssports danach, wie diese im Einzelfall notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Der Arzt kann eine Folgeverordnung ausstellen, falls eine Erkrankung weiter andauert und unterschiedliche Schmerzen verursacht. Auch wenn der Patient (noch) nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig durchzuführen oder wenn er die Gruppe als Motivation braucht, gilt das als medizinische Notwendigkeit, und als Grund für eine Folgeverordnung. Über die Bewilligung entscheidet aber letztendlichim Einzelfall immer die Krankenkasse.
  • Was tun bei Ablehnung der Kostenübernahme?
    Bei Ablehnung der Kostenübernahme sollte überprüft werden, ob alle wichtigen Punkte auf dem Formular 56 ausreichend dargelegt wurden. Ein Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn im Einzelfall das Funktionsdefizit nachgewiesen werden kann, die soziale Komponente für den Teilnehmer erforderlich ist, eine fachkundige Trainingsanleitung notwendig ist oder eine selbständige Durchführung der Übungen (noch) nicht möglich ist.
  • Was ist der Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining?
    Rehasport arbeitet mit den Mitteln des Sports. Er fördert z.B. Kraft, Koordination und Ausdauer. Funktionstraining wird nur gegen rheumatische Erkrankungen verordnet. Hier wird mit den Mitteln der Ergotherapie bzw. Krankengymnastik gearbeitet.
  • Was gilt für Privatversicherte?
    Als Privatpatient brauchen Sie auch eine ärztliche Verordnung. Grundsätzlich besteht in der privaten Krankenversicherung keine Leistungspflicht für Reha-Maßnahmen. Je nach Tarif übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für den Rehasport. Als Privatpatient erhalten Sie eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Informationen | Ärzte

Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden, der eine Kassenzulassung besitzt. Die Verordnung nach §64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt.

Wie muss das Formular 56 vom Arzt ausgefüllt werden?
Bitte nehmen Sie die Kopie der Verordnung KV56 mit Vorder- und Rückseite als Vorlage und füllen Sie alle gelb unterlegten Felder mit den entsprechenden Angaben aus.

  • Verordnungsrelevante Diagnosen sind z. B.: HWS-LWS-Syndrom, Lumbal-Syndrom, rheumatoide Arthritis, Kniegelenk-Protese, Spinalkanalstenose, Fibromyalgie, Osteoporose, Fußfraktur, Kyphose, ISG-Syndrom, Hüft TEP, Arthrose, Bandscheibenvorfall, Adipositas, Morbus Bechterew, Inkontinenz, muskuläre Dysbalancen, Osteopenie, Hypertonie, Skoliose, Impingement-Syndrom, Schleimbeutelentzündungen, Belastungsschmerz, etc….
  • Schädigungen der Körperfunktionen sind z. B.: Bewegungseinschränkung, Überlastung des Skeletts, Paraparese, Schmerzen, Muskelverhärtung, Antriebsminderung, Funktionsstörung der Gelenke, Degenerative Veränderungen, Muskelschwäche, Einschränkungen im Alltag, Erschöpfung, Verspannungen, etc...
  • Ziele des Rehasports sind z. B.: Erhalten oder Verbessern von organischen oder motorischen Körperfunktionen, Verbesserung des Herz-Kreislaufsystems, der Lungenfunktion, des Stoffwechsels, der Koordination, der Feinmotorik, der Muskelkraft, Schmerzreduktion, Verbesserung oder Erhaltung der Beweglichkeit, Stabilisation, Stärkung des Beckenbodens, Erhalten von Altersmobilität oder Altersaktivität,etc.…
  • Als empfohlene Rehabilitationsart eignet sich am besten Gymnastik.
  • In der Regel werden 50 Übungseinheiten verordnet. 120 Übungseinheiten können bei den im Formular 56 angegebenen speziellen Krankheitsbildern verordnet werden.
  • Die Anzahl wöchentlicher Übungsveranstaltungen ist eine Empfehlung aus Sicht des Arztes. Zwei Übungseinheiten sind eine Option, die gerne für die Motivation angegeben werden darf, den Teilnehmer aber nicht verpflichtet.
  • Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes werden benötigt.

Was ist bei einer Folgeverordnung zu beachten?

Bitte nehmen Sie die Kopie der Verordnung KV56 mit Vorder- und Rückseite als Vorlage und füllen Sie alle gelb unterlegten Felder mit den entsprechenden Angaben aus.Füllen Sie auch die grün gekennzeichneten Felder aus und beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Informationen:

  • Sollte eine Erkrankung weiter andauern und unterschiedliche Schmerzen verursachen, ist es erforderlich, den Rehabilitationssport fortzuführen. Bei den verordnungsrelevanten Diagnosen muss in diesem Fall das Auftreten einer anderen oder weiteren Funktionsstörung für die Krankenkasse hervorgehoben werden.
  • Bei Folgeverordnungen muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese ist gegeben, wenn der Teilnehmer z. B. die Gruppe zum Trainieren braucht oder auch wenn fachkundige Trainingsanleitung notwendig ist, um bei Schmerzen Übungsalternativen aufzuzeigen oder um das Einüben fehlerhafter Bewegungsabläufe zu verhindern. Diese Begründung muss bei einer Folgeverordnung unbedingt in der grün unterlegten letzten Spalte auf Seite 1 der Verordnung vermerkt werden.


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